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   OVG Niedersachsen, 14.03.2002 - 4 ME 67/02   

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https://dejure.org/2002,18870
OVG Niedersachsen, 14.03.2002 - 4 ME 67/02 (https://dejure.org/2002,18870)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.03.2002 - 4 ME 67/02 (https://dejure.org/2002,18870)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. März 2002 - 4 ME 67/02 (https://dejure.org/2002,18870)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Angemessene Heizkosten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs 1 S 1 BSHG; § 12 Abs 1 S 1 BSHG
    Angemessenheit; Bad; Haushaltsenergie; Heizkosten; Hilfe zum Lebensunterhalt; Küche; Raum; Schlafzimmer; Sozialhilfe; Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2002 - 4 PA 2747/01

    Erhöhung; Gas; Heizkosten; Heizung; Hilfe zum Lebensunterhalt; Preis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2002 - 4 ME 67/02
    Seine Gesamtaufwendungen von 59, 61 Euro (= 116, 59 DM) für die Heizung seiner 62 qm großen Wohnung entsprechen dem durchschnittlichen Aufwand von 1, 50 DM bis 2, 00 DM je qm Wohnfläche, den andere Sozialhilfeträger im Regelfall als angemessen zugrunde legen (s. den Beschluss des Senats vom 22.01.2002 - 4 PA 2747/01 -).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.1991 - 4 M 2224/91

    Regelsätze; Statistikmodell; Warmwasseranteil; Energiekosten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2002 - 4 ME 67/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind im Regelsatz für den Haushaltsvorstand/Alleinstehenden 11, 64 v.H. für Haushaltsenergie enthalten (Beschl. v. 28.10.1994 - 4 M 1618/94 -, Nds.MBl. 1995, 113; Beschl. v. 22.11.1991 - 4 M 2224/91 -, FEVS 42, 145 ff.; Beschl. v. 28.11.2001 - 4 PA 3693/01 -, V.n.b.; so auch Nds.OVG, Beschl. v. 26.11.1996 - 12 M 6191/96 -, V.n.b.).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2001 - 4 PA 3693/01

    Beleuchtung; Energieanteil; Energieverbrauch; Feuerung; Feuerungskosten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2002 - 4 ME 67/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind im Regelsatz für den Haushaltsvorstand/Alleinstehenden 11, 64 v.H. für Haushaltsenergie enthalten (Beschl. v. 28.10.1994 - 4 M 1618/94 -, Nds.MBl. 1995, 113; Beschl. v. 22.11.1991 - 4 M 2224/91 -, FEVS 42, 145 ff.; Beschl. v. 28.11.2001 - 4 PA 3693/01 -, V.n.b.; so auch Nds.OVG, Beschl. v. 26.11.1996 - 12 M 6191/96 -, V.n.b.).
  • OVG Niedersachsen, 26.11.1996 - 12 M 6191/96

    Energiekosten (Haushaltsenergie) bei Inklusivmiete;; Haushaltsenergie, Kosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2002 - 4 ME 67/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind im Regelsatz für den Haushaltsvorstand/Alleinstehenden 11, 64 v.H. für Haushaltsenergie enthalten (Beschl. v. 28.10.1994 - 4 M 1618/94 -, Nds.MBl. 1995, 113; Beschl. v. 22.11.1991 - 4 M 2224/91 -, FEVS 42, 145 ff.; Beschl. v. 28.11.2001 - 4 PA 3693/01 -, V.n.b.; so auch Nds.OVG, Beschl. v. 26.11.1996 - 12 M 6191/96 -, V.n.b.).
  • OVG Niedersachsen, 27.10.2003 - 4 ME 428/03

    Heizkostenabrechnung nach der Heizkostenverordnung und Hilfe zum Lebensunterhalt

    Unter Berücksichtigung der in der Heizkostenabrechnung genannten Wohnungsgröße von 60, 68 qm ergibt sich ein Betrag in Höhe von 0, 97 EUR pro Quadratmeter im Monat und damit insgesamt von 58, 69 EUR je Monat, den der Senat noch für angemessen hält (vgl. Senat, Beschl. v. 14.3. 2002 - 4 ME 67/02 -, in dem er einen durchschnittlichen Aufwand von 1, 50 DM bis 2,-- DM je Quadratmeter Wohnfläche als angemessen angesehen hat).
  • VG Braunschweig, 18.02.2003 - 3 B 337/02

    Ersatzbeschaffung; Funktionsfehler; Heizungskosten; Hilfe zum Lebensunterhalt;

    Nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg beträgt der Anteil für Haushaltsenergie im Regelsatz eines Haushaltsvorstandes 11, 64 v.H. (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 14.03.2002 - 4 ME 67/02 -).
  • VG Göttingen, 10.11.2004 - 2 A 108/04

    Einkommensberechnung; Grundsicherung; Haushaltsglasversicherung; Heizkosten;

    Die Kammer hält unter Berücksichtigung aller zu bedenkenden Faktoren einen Maximalwert von 1, 00 EUR noch für angemessen (vgl. auch die Beschlüsse des Nds. OVG vom 22.01.2002 - 4 PA 2747/01 - und vom 14.03.2002 - 4 ME 67/02 -).
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